15.03.2021 News - [BFKDO BADEN]
Waldbrandverordnung Bezirk BADEN in Kraft getreten!
Es vergeht nun fast kein Tag wo nicht eine Feuerwehr auch in Niederösterreich aufgrund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse und der damit einhergehenden Trockenheit vermehrt zu Flur- oder Walbränden ausrücken muss. Auffallend ist dabei aber auch so früh im Jahr wie schon lange nicht. In den letzten Jahren erlies die Bezirkshauptmannschaften die laufende Waldbrandverordnung in der Regel erst im April/Mai.
Eine Information des Bezirksfeuerwehrkommandos Baden
Bitte die in Kraft getretene Waldbrandverordung weiterverbreiten.
DANKE IHRE FEUERWEHR
Aufgrund der bereits erhöhten Gefahr von Waldbränden ergeht gemäß § 41 Absatz 1 des Forstgesetzes 1975 daher die nachstehende Verordnung durch die Bezirkshauptmannschaft BADEN:
VERORDNUNG
der Bezirkshauptmannschaft Baden, mit welcher forstpolizeiliche Maßnahmen zur Verhinderung von Waldbränden im Verwaltungsbezirk Baden erlassen werden.
§ 1
Im gesamten Verwaltungsbezirk Baden ist in den Wäldern sowie in Waldnähe jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer, sowie das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer und Zigaretten, aber auch Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) im Waldbereich und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen sowie das Rauchen verboten.
§ 2
Ausgenommen von diesem Verbot sind behördlich genehmigte Grillplätze, sofern nichts Anderes bestimmt wird.
§ 3
Das Zuwiderhandeln gegen dieses Verbot stellt eine Verwaltungsübertretung nach § 174 Abs. 1 lit. a Ziff. 17 des Forstgesetzes dar und wird von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,-oder mit Arrest bis zu vier Wochen bestraft.
§ 4
Diese Verordnung wird an der Amtstafel der Bezirkshauptmannschaft Baden sowie an den Amtstafeln der Gemeinden des Verwaltungsbezirkes kundgemacht und tritt diese Verordnung an dem ihrer Kundmachung an der Amtstafel der Bezirkshauptmannschaft Baden folgenden Tag in Kraft.
Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31.10.2022 außer Kraft.
Quelle: Bezirkshauptmannschaft BADEN
Beitrag erstellt am 15.März 2022
Stefan Schneider BFKDO BADEN