01.07.2024  News - [BFKDO BADEN]        

Waldbrandverordnung 2024 Bezirk BADEN in Kraft getreten!

Nachdem die Waldbrandverordnung für das Jahr 2024 in den NÖ Bezirken Neunkirchen, Wr.Neustadt, St.Pölten bereits in Kraft getreten sind ist es nun seit 1. Juli auch im Bezirk BADEN soweit. 

Waldbrandverordnung 2024 Bezirk BADEN

Eine Information des Bezirksfeuerwehrkommandos Baden

Bitte die in Kraft getretene Waldbrandverordung weiterverbreiten.

IHRE FEUERWEHR!


Die Bezirkshauptmannschaft Baden hat am 01.07.2024 aufgrund des § 41 des
Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975, Maßnahmen zur Hintanhaltung von
Waldbränden verordnet:

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Baden, mit welcher forstpolizeiliche Maßnahmen zur Verhinderung von Waldbränden im Verwaltungsbezirk Baden erlassen werden.

Präambel

Auf Grund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse und der damit einhergehenden Trockenheit sowie der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Waldbränden ergeht gemäß § 41 Absatz 1 des Forstgesetzes 1975 nachstehende

VERORDNUNG

der Bezirkshauptmannschaft Baden, mit welcher forstpolizeiliche Maßnahmen zur Verhinderung von Waldbränden im Verwaltungsbezirk Baden erlassen werden.
§ 1

Im gesamten Verwaltungsbezirk Baden ist in den Wäldern sowie in Waldnähe jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer, sowie das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer und Zigaretten, aber auch Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) im Waldbereich und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen sowie das Rauchen verboten.

§ 2
Ausgenommen von diesem Verbot sind behördlich genehmigte Grillplätze, sofern nichts Anderes bestimmt wird.

§ 3
Das Zuwiderhandeln gegen dieses Verbot stellt eine Verwaltungsübertretung nach § 174 Abs. 1 lit. a Ziff. 17 des Forstgesetzes 1975 idgF dar und wird von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,-- oder mit Arrest bis zu vier Wochen bestraft.

VBl. BH BN Nr. 14/2024 - Ausgegeben am 01.07.2024


Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31.10.2024 außer Kraft.

Quelle: Bezirkshauptmannschaft BADEN

Waldbrandverordnung 2024 BH BADEN

Waldbrandverordung 2024 Bezirk BADEN 


Beitrag erstellt am 02. Juli 2024
Stefan Schneider BFKDO BADEN

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