Waldbrandverordnung 2024 Bezirk BADEN in Kraft getreten!
Nachdem die Waldbrandverordnung für das Jahr 2024 in den NÖ Bezirken Neunkirchen, Wr.Neustadt, St.Pölten bereits in Kraft getreten sind ist es nun seit 1. Juli auch im Bezirk BADEN soweit.
Eine Information des Bezirksfeuerwehrkommandos Baden
IHRE FEUERWEHR!
Die Bezirkshauptmannschaft Baden hat am 01.07.2024 aufgrund des § 41 des
Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975, Maßnahmen zur Hintanhaltung von
Waldbränden verordnet:
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Baden, mit welcher forstpolizeiliche Maßnahmen zur Verhinderung von Waldbränden im Verwaltungsbezirk Baden erlassen werden.
Auf Grund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse und der damit einhergehenden Trockenheit sowie der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Waldbränden ergeht gemäß § 41 Absatz 1 des Forstgesetzes 1975 nachstehende
Im gesamten Verwaltungsbezirk Baden ist in den Wäldern sowie in Waldnähe jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer, sowie das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer und Zigaretten, aber auch Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) im Waldbereich und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen sowie das Rauchen verboten.
Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31.10.2024 außer Kraft.
Quelle: Bezirkshauptmannschaft BADEN
Waldbrandverordung 2024 Bezirk BADEN
Beitrag erstellt am 02. Juli 2024
Stefan Schneider BFKDO BADEN