04.03.2025  News - [BFKDO BADEN]         

Waldbrandverordnung 2025 Bezirk BADEN in Kraft getreten!

Aufgrund der witterungsbedingten und weiterhin anhaltenden Trockenheit in den Wäldern ist die Waldbrandverordnung für das Jahr 2025 bereits am 04. März im Bezirk BADEN in Kraft getreten.

Waldbrandverordnung 2025 Bezirk BADEN

Eine Information des Bezirksfeuerwehrkommandos Baden

Bitte die in Kraft getretene Waldbrandverordung weiterverbreiten.

IHRE FEUERWEHR!


Die Bezirkshauptmannschaft Baden hat am 04.03.2025 aufgrund des § 41 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975, Maßnahmen zur Hintanhaltung von Waldbränden verordnet:

Waldbrandverordnung im Verwaltungsbezirk Baden, mit welcher
forstpolizeiliche Maßnahmen zur Verhinderung von Waldbränden im Verwaltungsbezirk Baden verordnet werden.


VERORDNUNG

§ 1
Im gesamten Verwaltungsbezirk Baden ist in den Wäldern und im Gefährdungsbereich des Waldes (Nähe des Waldrandes) jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer, sowie das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer und Zigaretten und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen sowie das Rauchen verboten.

§ 2
Ausgenommen von diesem Verbot sind behördlich genehmigte Grillplätze, sofern nichts anderes bestimmt wird.

§ 3
Das Zuwiderhandeln gegen dieses Verbot stellt eine Verwaltungsübertretung nach § 174 Abs. 1 lit. a Ziffer 17 des Forstgesetzes 1975 idgF dar und wird von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,- oder mit Arrest bis zu vier Wochen bestraft.

VBl. BH BN 2025 - Ausgegeben am 04.03.2025


Die Verordnung tritt mit dem Tag der Kundmachung in Kraft und mit Ablauf des 31.10.2025 außer Kraft.

Die Bezirkshauptfrau
Mag. Verena Sonnleitner

Quelle: Bezirkshauptmannschaft BADEN

Waldbrandverordnung 2025 BH BADEN

Waldbrandverordung 2025 Bezirk BADEN 


Beitrag erstellt am 06. März 2025
Stefan Schneider BFKDO BADEN

Site by EasyInfo