Atemschutz-Ausbildung neu ab 2016
Seit der zuletzt 2009 erfolgten Anpassung und Adaptierung des Moduls Atemschutzgeräteträger" haben sich sowohl aus fachlichen, als auch aus methodischen Gesichtspunkten notwendige Änderungen ergeben.
Atemschutzausbildung auf neue Beine gestelltDiese aenderungen wurden nun zusammengefasst und neu erarbeitet, sodass mit Jaenner 2016 bereits mit den neuen Lehrinhalten in den jeweiligen Bezirken gestartet werden wird.
Durch die bereits seit 2012 gueltige Richtlinie „Inhalte der Atemschutzausbildung in Niederoesterreich" ist geregelt das in der sogenannten „Stufe 1", also bereits vor dem Besuch des Moduls „Atemschutzgeraetetraeger", eine sogenannte „Gewoehnungsuebung unter Atemschutz" in der Feuerwehr durch den jeweiligen Sachbearbeiter Atemschutz erfolgen muss. Dadurch ergibt sich auch schon die wohl markanteste aenderung. Beim Modul „Atemschutzgeraetetraeger" wird ab sofort dieses Vorwissen (z.B. die Kurzpruefung) vorausgesetzt. Dies ermoeglicht ein noch besseres Eingehen auf die Gefahren waehrend eines Atemschutzeinsatzes, womit wiederum Unfaelle vermieden werden koennen.
Aber auch die insgesamt 49 Modulleiter in den Bezirken waren in die ueberarbeitung miteingebunden. Bereits 2013 konnten diese ihr Feedback bzw. ihre aenderungsvorschlaege einbringen, welche so gut wie moeglich auch umgesetzt wurden.
Wie im Qualitaetssicherungsprozess vorgesehen, wurde im Oktober 2015 ein Pilotmodul im Bezirk Waidhofen an der Thaya durchgefuehrt. Die dabei gewonnen Anregungen und Erkenntnisse konnten noch wesentlich zum Feinschliff des neuen Moduls beitragen.
Einige weitere aenderungen im ueberblick:
- Um die Aufgaben des Atemschutzgeraetetraegers zu festigen, kommt bei allen praktischen Stationen inkl. der
Erfolgskontrolle der Angriffsbefehl zur Anwendung.
- Aufgrund des Beschlusses durch den Landesfeuerwehrrat, ist die Verwendung der Rettungsleine als auch des
Feuerwehrgurtes nur noch bei Bedarf erforderlich. Dies wird nun auch in der Ausbildung zum
Atemschutzgeraetetraeger beruecksichtigt.
- Da es bisher keine Regelung zum Kennzeichnen von bereits abgesuchten Raeumen gegeben hat, wird dies ab sofort
in dieser Ausbildungsstufe (Stufe 2) behandelt.
- Die physische Temperaturpruefung (abtasten) von potentiell „heissen" Tueren entfaellt.
- Es wird zukuenftig nur noch die „Wandtechnik" zum Absuchen von Raeumen ausgebildet - die „Tauchertechnik"
entfaellt.
- Hygienemassnahmen werden intensiviert in der Unterrichtseinheit „Einsatzvoraussetzungen" behandelt.
- Da bei diesem Modul grosses Augenmerk auf die praktische Durchfuehrung gesetzt wird, gibt es keine schriftliche
Erfolgskontrolle mehr. Im Gegenzug erfolgte eine Aufwertung der praktischen Erfolgskontrolle.
Die zustaendigen Modulleiter wurden noch im November 2015 auf die neuen Inhalte eingeschult, sodass dem Start des „neuen" Modul mit Jaenner 2016 nichts im Wege steht.
Quelle: Noe Landesfeuerwehrschule
Fuer Rueckfragen wendet Euch bitte an Bezirkssachbearbeiter Atemschutz Alois Braun!
Stefan Schneider

