Info neue CO Grenzwerte
Information an die Feuerwehren!
Auf Grundlage der aktuellen Grenzwerteverordnung wurde seitens des Arbeitsausschusses Atemschutz und Schadstoffe" dahingehend beraten, dass die Alarmschwellen in Bezug auf CO entsprechend anzupassen sind (MAK Wert von 30 ppm auf 20 ppm). Bitte diese Tatsache bei der nächsten Überprüfung / Ausbildungen an eigenen Messgeräten beim Hersteller entsprechend berücksichtigen.

Checkliste CO NÖLFV (Download PDF)
mehr dazu hier: Gesamte Rechtsvorschrift für Grenzwerteverordnung 2018
Schadstoffberatungsdienst NÖ

Checkliste CO NÖLFV (Download PDF)
mehr dazu hier: Gesamte Rechtsvorschrift für Grenzwerteverordnung 2018
BSB Marcus Schwarz
Bezirkssachbearbeiter Schadstoff
Bezirksfeuerwehrkommando BadenBezirkssachbearbeiter Schadstoff
Schadstoffberatungsdienst NÖ
Beitrag erstellt am 03.August 2019
Stefan Schneider

