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Infos zu Wahlen 2016

Feruerwehrkommanden Neu-Wahlen 2016 Bezirk Baden

Mit dem Jahr 2015 endet die 5-jährige laufende Funktionsperiode der Feuerwehr- Abschnitts- und Bezirkskommanden aller NÖ Freiwilligen Feuerwehren, sowie der Betriebsfeuerwehren. Die ersten Neuwahlen werden daher im Jänner 2016 stattfinden.

Neuwahlen in den Feuerwehren

Wir werden wieder auf der Homepage des Bezirksfeuerwehrkommandos Baden über den Ausgang der Wahlen in den einzelnen Feuerwehren unseres Bezirkes laufend berichten.

Seitens des NÖ Landesfeuerwehrkommandos wurde bereits im November ein Leitfaden zur Durchführung der Wahlen an alle Feuerwehren übermittelt. Hier nochmals die wichtigsten Punkte zur Information.

Hinweise auf folgenden Neuerungen:

• Die Wahl bei Freiwilligen Feuerwehren ist durch den Bürgermeister spätestens vier
  Wochen vor dem Wahltermin schriftlich einzuberufen
.
• Auch bei der Feuerwehr ist nun ein schriftlicher Wahlvorschlag aus dem Kreise der
   aktiv Wahlberechtigten erforderlich.
• Es genügen nicht mehr Stimmzettel allein, sondern es sind auch Kuverts (aus
   undurchsichtigem Material gleicher Größe und Farbe) zu verwenden.
• Die Wahlleitung besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem (oder seinem
  gesetzlichen Vertreter) und dem jeweils an Lebensjahren ältesten und jüngsten
  anwesenden
, nicht kandidierenden aktiven Wahlberechtigten aus dem Kreis der
  Chargen
.

Chargen sind gem. § 25 Abs 1 NÖ Feuerwehrordnung 2015:

  • Feuerwachekommandant (wenn vorhanden)
  • Zugs- und Zugtruppkommandanten 
  • Gruppenkommandanten 
  • Fahrmeister und dessen Gehilfe(n) 
  • Zeugmeister und dessen (Gehilfe(n) 
  • Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes und Gehilfen des LDV

Anmerkung: Kommandomitglieder (Feuerwehrkommandant, FKDTSTV und der Leiter des Verwaltungsdienstes) sind keine Chargen, sondern Funktionäre und können daher nicht Mitglied der Wahlleitung sein (können aber vom Vorsitzenden als Hilfskräfte eingesetzt werden).

• In FDISK ist der Wahlleiter namentlich einzutragen
• Die beiden Wahlbeisitzer sind in FDISK aus den Listenfeldern auszuwählen
• die beiden Wahlbeisitzer müssen in FDISK die Wahl elektronisch unterschreiben, es ist daher ein persönliches
  Login und Passwort für jeden Beisitzer erforderlich.
• Das Wahlmeldeblatt ist auszudrucken, vom Bürgermeister (Wahlvorsitzenden) unterschreiben zu lassen  
  und bei der Feuerwehr aufzubewahren. Ebenso ist ein Exemplar der Gemeinde zu übergeben.


Erklärung FDISK
(ist das interne Feuerwehrveraltungsprogramm und benötigt einen Zugangscode)


Beitrag erstellt am 12. Dezember 2015
Stefan Schneider