Infos zu Wahlen 2016
Mit dem Jahr 2015 endet die 5-jährige laufende Funktionsperiode der Feuerwehr- Abschnitts- und Bezirkskommanden aller NÖ Freiwilligen Feuerwehren, sowie der Betriebsfeuerwehren. Die ersten Neuwahlen werden daher im Jänner 2016 stattfinden.
Neuwahlen in den FeuerwehrenWir werden wieder auf der Homepage des Bezirksfeuerwehrkommandos Baden über den Ausgang der Wahlen in den einzelnen Feuerwehren unseres Bezirkes laufend berichten.
Seitens des NÖ Landesfeuerwehrkommandos wurde bereits im November ein Leitfaden zur Durchführung der Wahlen an alle Feuerwehren übermittelt. Hier nochmals die wichtigsten Punkte zur Information.
Hinweise auf folgenden Neuerungen:
Die Wahl bei Freiwilligen Feuerwehren ist durch den Bürgermeister spätestens vier
Wochen vor dem Wahltermin schriftlich einzuberufen.
Auch bei der Feuerwehr ist nun ein schriftlicher Wahlvorschlag aus dem Kreise der
aktiv Wahlberechtigten erforderlich.
Es genügen nicht mehr Stimmzettel allein, sondern es sind auch Kuverts (aus
undurchsichtigem Material gleicher Größe und Farbe) zu verwenden.
Die Wahlleitung besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem (oder seinem
gesetzlichen Vertreter) und dem jeweils an Lebensjahren ältesten und jüngsten
anwesenden, nicht kandidierenden aktiven Wahlberechtigten aus dem Kreis der
Chargen.
Chargen sind gem. § 25 Abs 1 NÖ Feuerwehrordnung 2015:
- Feuerwachekommandant (wenn vorhanden)
- Zugs- und Zugtruppkommandanten
- Gruppenkommandanten
- Fahrmeister und dessen Gehilfe(n)
- Zeugmeister und dessen (Gehilfe(n)
- Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes und Gehilfen des LDV
Anmerkung: Kommandomitglieder (Feuerwehrkommandant, FKDTSTV und der Leiter des Verwaltungsdienstes) sind keine Chargen, sondern Funktionäre und können daher nicht Mitglied der Wahlleitung sein (können aber vom Vorsitzenden als Hilfskräfte eingesetzt werden).
In FDISK ist der Wahlleiter namentlich einzutragen
Die beiden Wahlbeisitzer sind in FDISK aus den Listenfeldern auszuwählen
die beiden Wahlbeisitzer müssen in FDISK die Wahl elektronisch unterschreiben, es ist daher ein persönliches
Login und Passwort für jeden Beisitzer erforderlich.
Das Wahlmeldeblatt ist auszudrucken, vom Bürgermeister (Wahlvorsitzenden) unterschreiben zu lassen
und bei der Feuerwehr aufzubewahren. Ebenso ist ein Exemplar der Gemeinde zu übergeben.
Erklärung FDISK (ist das interne Feuerwehrveraltungsprogramm und benötigt einen Zugangscode)
Beitrag erstellt am 12. Dezember 2015
Stefan Schneider

