Waldbrandverordnung für das Jahr 2017 in Kraft getreten
Eine Information des Bezirksfeuerwehrkommandos Baden
Auf Grund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse und der damit einhergehenden Trockenheit sowie der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Waldbränden, ist die Verordnung für das laufende Jahr, am 31. MAI 2017 gemäß § 41 Absatz 1 des Forstgesetzes 1975, seitens der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde für den Bezirk BADEN, in Kraft getreten.
Beitrag erstellt am 02.Juni 2017
Stefan Schneider

