122Notruf

Waldbrandverordnung für das Jahr 2018 in Kraft getreten

Eine Information des Bezirksfeuerwehrkommandos Baden


Waldbrandverordnung 2018 Bezirk Baden

Waldbrandverordnung Bezirk BADEN in Kraft getreten! Auf Grund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse und der damit einhergehenden Trockenheit sowie der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Waldbränden, ist die Verordnung für das laufende Jahr, am 12. April 2018 gemäß § 41 Absatz 1 des Forstgesetzes 1975, seitens der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde für den Bezirk BADEN, in Kraft getreten.


Verordnung 2018

Verordnung 2018 Pdf

Beitrag erstellt am 18.April 2018
Stefan Schneider