Waldbrandverordnung für das Jahr 2025

Eine Information des Bezirksfeuerwehrkommandos Baden
Aufgrund der witterungsbedingten und weiterhin anhaltenden Trockenheit in den Wäldern ist die Waldbrandverordnung für das Jahr 2025 bereits am 04. März im Bezirk BADEN in Kraft getreten.
IHRE FEUERWEHR!
Die Bezirkshauptmannschaft Baden hat am 04.03.2025 aufgrund des § 41 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975, Maßnahmen zur Hintanhaltung von Waldbränden verordnet:
Waldbrandverordnung im Verwaltungsbezirk Baden, mit welcher
forstpolizeiliche Maßnahmen zur Verhinderung von Waldbränden im Verwaltungsbezirk Baden verordnet werden.
Die Verordnung tritt mit dem Tag der Kundmachung in Kraft und mit Ablauf des 31.10.2025 außer Kraft.
Die Bezirkshauptfrau
Mag. Verena Sonnleitner
Quelle: Bezirkshauptmannschaft BADEN
Waldbrandverordung 2025 Bezirk BADEN
Beitrag erstellt am 06. März 2025
Stefan Schneider BFKDO BADEN

